Mein Baby ist geboren

5. August 2026

Das Baby ist da

Ihr Baby ist da - woran Sie nun denken müssen

Wenn ein Baby geboren wird, ist dies immer ein Grund zur Freude. Ein neuer Mensch - ein neues Familienmitglied.

Doch muss man nun auch viele bürokratische Dinge beachten, die einen häufig vor eine große Herausforderung stellen. Hier ein kleiner Überblick, was nun zu erledigen ist.

  • Geburtsurkunde beantragen: wenden Sie sich an das zuständige Standesamt (das Standesamt des Ortes, in dem Ihr Kind geboren wurde), um die Geburtsurkunden zu beantragen. Sie bekommen kostenfrei Urkunden für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld, sowie für Ihre Mutterschaftsleistungen. Beantragen Sie mindestens eine zusätzliche Kopie für Ihre persönlichen Unterlagen.
  • Kind anmelden: Wenn die Geburtsurkunden beantragt ist, wird die Geburt automatisch zu Ihrer Meldebehörde weitergeleitet, sodass das Kind an seinem Wohnort gemeldet ist. Eine Ausnahme besteht bei Umzug oder Geburt im Ausland. Hier müssen Sie selbstständig zum Amt Ihres Wohnortes und das Kind anmelden.
  • Meldung bei der Krankenkasse: damit Ihr Kind krankenversichert ist, müssen Sie es bei der Krankenkasse anmelden und familienversichern. Hierfür benötigen Sie die Geburtsurkunde und den Antrag auf Familienversicherung Ihrer Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten diesen Service inzwischen online über eine eigene App oder deren Webseite an.
  • Kindergeld beantragen: Damit Sie für Ihr Kind Kindergeld bekommen, müssen Sie einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse stellen. Für Neumünster ist das die Familienkasse Nord. Für den Kindergeldantrag müssen Sie aber auf die Geburtsurkunde und die Steuer-Identifikationsnummer warten.
  • Steuer-Identifikationnummer: diese bekommen Sie automatisch vom Finanzamt zugeschickt. Meist geht dies sehr schnell, kann aber auch ein paar Wochen dauern. Wenn Sie 3 Monate nach der Geburt Ihres Kindes noch immer keine Post bekommen haben, melden Sie sich bitte beim Finanzamt.
  • Elterngeld und Elternzeit: Wenn Sie in Elternzeit gehen, um Ihr Kind zu betreuen, haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Dieses dient als Ersatz des Gehaltes, wird aber nur in Höhe von 65% von deinem Gehalt berechnet. Sie bekommen auch dann Elterngeld, wenn Sie nicht berufstätig sind/vor der Geburt waren. Die Anträge finden Sie alle online zum Ausdrucken. Für Neumünster ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit zuständig. Wenn Sie einen Ausweis mit ID-Funktion haben, können Sie den Antrag auch bequem online stellen.
  • Kinder von ausländischen Eltern: Sie sind Staatsbürger eines anderen Landes? Dann müssen Sie noch die jeweiligen Vorgaben Ihres Herkunftslandes berücksichtigen. Müssen Sie ihr Kind dort anmelden? Braucht oder bekommt es einen Pass des Herkunftslandes oder einen Deutschen? Wenn Sie seit mehr als 5 Jahren dauerhaft in Deutschland leben, kann Ihr Kind Anrecht auf einen deutschen Pass haben.
  • Anmeldung Kita-Portal Schleswig-Holstein/Kindergartenplatz: Sobald Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes haben, melden Sie ihr Kind im Kitaportal an. Dieses ist für die Platzvergabe in Kindergarten und Krippen zuständig. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie ihr Kind in die Betreuung geben möchten, ist eine schnelle Anmeldung notwendig, da die Plätze immer knapp und die Wartelisten lang sind.